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QS GRIMM GmbH
Ramsbachweg 66
D-77793 Gutach/Schwarzwald

Tel. +49 (0)7833-9397-0
Fax +49 (0)7833-1813
info@qs-grimm.de
www.qs-grimm.de

Geschäftsführer:
Friedrich Wilhelm Grimm
Gisela Grimm
Daniel Grimm
Volker Grimm

Handelsregister:
Registergericht Freiburg HRB 680412
USt-Id DE 163 494 668

Realisierung:
www.wolber-kommunikation.de

Urheberrecht
Copyright 2009 bei QS GRIMM GmbH.

Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Websites verwendet bzw. verlinkt werden.

Haftungshinweis

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Datenschutz

Grundsätzlich werden durch die Nutzung der QS GRIMM GmbH-Website keine persönlichen Daten erhoben und/oder gespeichert. Für die Bearbeitung von Anfragen werden Name, E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten benötigt und gespeichert. Die Erhebung, Speicherung und Verwendung dieser persönlicher Daten geschieht ausschließlich nach den strengen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der QS-GRIMM GmbH

I. Allgemeines
 
1. Unsere sämtlichen - auch die zukünftigen - Lieferungen und Leistungen einschliesslich Beratungen, Vorschlägen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners widersprechen wir ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht annerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen.

2. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, auch unserer Angestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.

3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in unseren Geschäftsunterlagen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

II. Auftrag
 
1. Alle angenommenen Aufträge und deren Umfang werden schriftlich durch uns bestätigt. Im Regelfall nehmen wir Bezug auf vorausgegangene kundenspezifische Angebote oder auf unsere aktuelle Preisliste.

2. Rahmenaufträge werden gemeinsam mit dem Kunden spezifisch definiert und auch vertraglich fixiert.
 
3. Nach Eingang der Auftragsgegenstände wird der Auftragsbestand und der Zustand von uns registriert und dokumentiert und dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt. Eventuelle Abweichungen werden somit schriftlich mitgeteilt. Die Dienstleistung wird gemäß Kundenvereinbarung entsprechend den gültigen Normen, dem Leistungsverzeichnis oder Kundenvorgaben durchgeführt. Sonderheiten und Wünsche sind uns spätestens bei Auftragsvergabe mitzuteilen.

III. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
 
1. Die in der Preisliste aufgeführten Preise sind in Euro ausgewiesen, wobei die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz sowie Verpackungs-, Versand- und Transportversicherungskosten hinzukommen.

2. Die Rechnungen für die von uns erbrachten Dienstleistungen sind mit dem Tag der Fälligkeit netto ohne Abzüge zu begleichen. Bei überschreiten der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen.
3. Die an uns zu liefernde Ware ist frei Haus anzuliefern. Die Rücklieferung erfolgt durch uns unfrei.

IV. Lieferfristen und Liefertermine

1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der von uns zu prüfenden Ware, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung der Einzelheiten des Auftrages. Die Standardbearbeitungszeit für die Kalibrierung der Prüfmittel beträgt ca. acht bist zehn Werktage nach Wareneingang, ist jedoch unverbindlich. Ein fester Liefertermin bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab unserem Betrieb. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die durch unsere Lieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen.

2. Für Prüfmittel, die nicht den derzeit gültigen nationalen oder ISO-Normen entsprechen, können längere Lieferzeiten zustandekommen. Dies gilt insbesondere für ausländische Gewindelehren oder Kerbzahnlehren oder für Prüfmittel, die mit einer Norm versehen sind, welche außer Kraft gesetzt ist oder keine Gültigkeit mehr besitzen.

3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz vom Vetrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem unserer Kooperationspartner eintreten.

4. Falls wir in Verzug geraten, kann unser Geschäftspartner nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche aus einer verzögerten Lieferung kann unser Auftraggeber nicht geltend machen.

5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

V. Verpackung
1. Unsere Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechend der Verpackungsverordnung vorgesehene Materialien zu verwenden. Im Normalfall werden die bei Anlieferung verwendeten Behälter und Materialien bei der Rücksendung wiederverwendet.

2. Eventuell entstehende Entsorgungskosten durch unvorschriftsmäßige Verpackung oder Materialien können wir unseren Auftraggebern zum Selbstkostenpreis berechnen.

VI. Mindermengenzuschlag
 
Für Aufträge mit einem Rechnungsbetrag von weniger als 100,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,00 €.

VII. Geheimhaltung
 
1. Wir verpflichten uns, alle uns zugänglichen Unterlagen, Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für die Auftragszwecke zu verwenden.

2. Weiter verpflichten wir uns, nach Auftragsende die in unserem Besitz befindlichen Unterlagen vollständig an den Auftraggeber zurückzugeben.

VIII. Urheberrechtsschutz
 
1. Wir behalten uns an den von uns erbrachten Dienstleistungen, soweit diese urheberrechtlich sind, das Urheberrecht vor. Insoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrags erbrachten Dienstleistungen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

2. Eine darüberhinausgehende Weitergabe, Vervielfältigung, Textänderung oder Textkürzung von Prüfergebnissen und Expertisen ist dem Auftraggeber nur bei einer schriftlichen Zustimmung von uns gestattet. Für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen, Expertisen usw. bedarf es in jedem Fall unserer schriftlichen Zustimmung.

IX. Gewährleistung und Produkthaftung
 
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt:
1. Soweit unser Auftraggeber gegenüber Dritten eine Gewährleistung übernimmt, ist die Übernahme einer Gewähr durch uns ausgeschlossen.

2. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der von uns geprüften Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens unseres Betriebes. Gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. Auf die vom Auftraggeber nach §377, §378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten wird hingewiesen.

3. Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich oder per Fax zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind spätestens nach Ablauf von zwei Wochen seit Eingang der Ware beim Auftraggeber ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Auftraggeber ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Abnahme feststellbar sind. Trotz einer grundsätzlichen Berechtigung der Mängelrüge sind wir zur Gewährleistung solange nicht verpflichtet, wie der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

4. Wir haften nur für Mängel und Schäden, wenn diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche mangelhafte Auftragsdurchführung verursacht wurden. Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht an der von uns geprüften Ware selbst entstanden sind, also Mangelfolgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenverpflichtungen, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend.

5. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

6. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens sechs Monate nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

X. Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VIII. vorgesehen ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort ist Gutach, Gerichtsstand ist Wolfach oder Offenburg, je nach Höhe des Gegenstandswerts.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

XII. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, daß die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.