Akkreditierungsurkunde entfristet

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. September 2018 (BVerwG 8 C 6.17) entschieden hat, dass es keine Rechtsgrundlage für die Befristung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen gibt, wurde unserem Widerspruch stattgegeben und unsere Akkreditierungsurkunde entfristet. Die entfriste Akkreditierungsurkunde steht im Downloadbereich zur Verfügung.